Sicherheit bei der Bestattungsvorsorge
Das Treuhandkonto garantiert eine Bestattung nach Wunsch
Bestattungsvorsorge über die Innung
Anlage eines Treuhandkontos bei der Sparkasse
Bestattungsvorsorge heißt: Sie bestimmen selbst, wie Ihre Bestattung einmal aussehen soll – ohne Sparmaßnahmen durch die Erben. Sie erhalten eine würdige Bestattung beim Bestatter Ihrer Wahl und es besteht keine Gefahr, dass Sozialämter die angelegten Gelder anderweitig einsetzen.
Bestattungsvorsorge ist jetzt schon wichtig und wird zukünftig immer wichtiger! Wir bieten Ihnen eine einfache und transparente Lösung:
- Sie schließen mit unserem Bestattungsinstitut den eigentlichen Bestattungsvorsorgevertrag ab!
- Als Treuhänder tritt unsere Innung dem Vertrag bei!
- Unsere Partner stehen für Seriosität: Die Bestatterinnung des Saarlandes und die Sparkasse Saarbrücken. Sie überweisen den vereinbarten Betrag auf das Konto der Fachinnung; diese legt den Betrag auf einem Festgeldkonto bei der Sparkasse Saarbrücken zu einem attraktiven, Geldmarkt orientierten festen Zinssatz an!
- Im Sterbefall zahlt die Innung an uns den sich dann ergebenden Betrag aus – die Kosten Ihrer Wunschbestattung sind gedeckt!
Konditionen
Die Konditionen sehen im Einzelnen wie folgt aus:
- Die Verzinsung orientiert sich am Euribor, mit dem europäische Banken rechnen. Der Zinssatz sinkt jedoch nie unter den Zinssatz für Sparbücher!
- Stirbt der Kunde, sind jederzeit auch unterjährig Auszahlungen möglich, allerdings mit gewissen Abschlägen entsprechend der Restlaufzeit.
- Demzufolge kommt die Geldanlage voll dem Bestattungsvorsorgevertrag zugute und erhöht das Kapital für die späteren Bestattungen.
- Die Innung erhält lediglich bei Ein- und Auszahlung jeweils eine Gebühr von 1 % des betreffenden Betrages, mindestens 50,00 €!
- Das Festgeldkonto läuft auf die Fachinnung Holz und Kunststoff Saar, wirtschaftlich Berechtigter ist aber (wegen des Geldwäschegesetzes) der jeweilige Kunde des Bestatters. Dieser erhält auch eine Steuerbescheinigung über die von der Sparkasse einzubehaltende Steuer. Der Kunde kann diesen Einbehalt dann
mit seiner Einkommenssteuererklärung ggf. zurückfordern. - Der Mindestanlagebetrag beläuft sich auf 3.000,00 €. Darüber können beliebige Beträge eingezahlt werden. Darunter ist eine Geldanlage nicht möglich!